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   BGH, 17.01.2019 - 4 StR 370/18   

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BGH, 17.01.2019 - 4 StR 370/18 (https://dejure.org/2019,1828)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2019 - 4 StR 370/18 (https://dejure.org/2019,1828)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 4 StR 370/18 (https://dejure.org/2019,1828)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Revision

  • rewis.io

    Revisionsrüge in Strafsachen: Unzulässigkeit einer Verfahrensrüge wegen Missachtung eines Beweisverwertungsverbots für einen Video-Aufzeichnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen Dreifachmordes rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Dashcam-Aufzeichung als Beweismittel: Der widersprüchliche Widerspruch

  • Jurion (Kurzinformation)

    Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen Dreifachmordes rechtskräftig

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 301
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 168/18

    Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer

    Auszug aus BGH, 17.01.2019 - 4 StR 370/18
    Ergänzend zu der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: 1. Der Schuldspruch und der Rechtsfolgenausspruch halten rechtlicher Nachprüfung stand; insbesondere durfte die vorbehaltene Sicherungsverwahrung nach § 66a StGB auch neben der verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe angeordnet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 StR 168/18).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 609/16

    Verwerfung der Aufklärungsrüge als unzulässig

    Auszug aus BGH, 17.01.2019 - 4 StR 370/18
    Die unter II. 5. der Revisionsbegründung erhobene Verfahrensbeanstandung ist als Aufklärungsrüge unzulässig, weil die Revision nicht ausreichend konkret Tatsachen benennt, welche das Landgericht zu ermitteln unterlassen habe (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 609/16; KK-StPO/Krehl, 7. Aufl., § 244 Rn. 218; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 244 Rn. 102).
  • BGH, 25.02.2000 - 2 StR 514/99

    Widersprüchliches Verhalten gegenüber dem Tatrichter und dem Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 17.01.2019 - 4 StR 370/18
    Die Unzulässigkeit der beiden Verfahrensbeanstandungen ergibt sich zudem unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Prozessverhaltens; denn die Geltendmachung eines Verwertungsverbotes ist unvereinbar damit, dass die Verteidigung - zur Entlastung des Angeklagten - selbst auf eine erneute Auswertung der Kameraaufzeichnungen in der Hauptverhandlung hingewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2000 - 2 StR 514/99, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Missbrauch 1).
  • BGH, 25.11.1998 - 2 StR 514/98

    Anrechnung eines Aufenthaltes in einem psychiatrischen Krankenhaus auf den

    Auszug aus BGH, 17.01.2019 - 4 StR 370/18
    Die Unzulässigkeit der beiden Verfahrensbeanstandungen ergibt sich zudem unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Prozessverhaltens; denn die Geltendmachung eines Verwertungsverbotes ist unvereinbar damit, dass die Verteidigung - zur Entlastung des Angeklagten - selbst auf eine erneute Auswertung der Kameraaufzeichnungen in der Hauptverhandlung hingewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2000 - 2 StR 514/99, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Missbrauch 1).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 611/21

    Unzulässige Verfahrensrügen betreffend Verwertung von Erkenntnissen aus

    Der Senat vermag ohne diesen nicht nachzuvollziehen, ob - was insbesondere mit Blick auf das vom Recht der Verständigung auch verfolgte Ziel zügiger und ressourcenschonender Verfahrensführung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40, 53 f.; BT-Drucks. 16/12310, S. 7) nicht etwa fernliegt - der Angeklagte im Zuge der getroffenen Verständigung über sein Geständnis hinaus weiteres Prozessverhalten zugesagt (vgl. § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO) und die Rücknahme naheliegend zuvor erhobener Verwertungswidersprüche konkludent (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 4 StR 370/18, NStZ 2019, 301) oder gar ausdrücklich erklärt hat.
  • BGH, 08.07.2020 - 5 StR 168/20

    Erfolglose Rüge wegen Wiederherstellung der Öffentlichkeit nach erfolgtem

    Derart widersprüchliches Verhalten verdient keinen Rechtsschutz (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 4 StR 370/18, NStZ 2019, 301 mwN).
  • BGH, 19.07.2022 - 5 StR 102/22

    Unzulässigkeit der Aufklärungsrüge

    Ungeachtet dessen, dass die in der zur Begründung der Rüge vorgelegten Verteidigererklärung vom 15. November 2021 in Bezug genommene Instagram-Korrespondenz nicht vollständig mitgeteilt worden ist, fehlt es an der Angabe einer bestimmten Beweistatsache, welche das Landgericht zu ermitteln unterlassen habe (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2019 - 5 StR 649/18; Beschluss vom 17. Januar 2019 - 4 StR 370/18).
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